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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen Dorfkind Tattoo Studio

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Allgemeines

Wir tätowieren erst ab Erreichen des 18. Lebensjahres. Wir tätowieren keine Personen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, sowie Bluter oder Personen mit Immunschwäche (HIV) oder anderen schweren Krankheiten. Wir behalten uns vor, Kundenwünsche unbegründet abzulehnen. Personenbezogene Daten werden nur zu internen Zwecken weiterverarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.

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Terminvereinbarung und Kaution

Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt und einen Termin vereinbart. Die Beauftragung ist durch die Zahlung einer Kaution seitens des Kunden und durch Zusendung einer Kopie des Personalausweises nachgewiesen, somit geht der Kunde einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein. Bei Terminvereinbarung ist eine Kaution von mindestens 50 € zu leisten. Bei Nichteinhaltung des Termins behalten wir die Kaution ein. Bei Terminverlegung bis 48 Stunden vor dem Termin wird die Kaution gutgeschrieben. Im Falle von Krankheit wird die Kaution nur gutgeschrieben, wenn ein ärztliches Attest (Kopie reicht aus) vorgelegt wird. Ansonsten wird keine Kaution zurückgezahlt.

Bei Terminabsage , wird die Kaution nur in Form eines personalisierten Gutscheins ausgestellt. Bei Nichterscheinen am Tag des Termins wird dem Kunden der Ausfall zum vollen vereinbarten Preis in Rechnung gestellt. Werden Motiv oder Größe am Termintag so stark abgeändert, dass weniger Zeit benötigt wird, zahlt der Kunde trotzdem den ausgemachten vollen Preis.

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Nachstechen

Termine für das Nachstechen müssen innerhalb von 3 Monaten vereinbart werden. Bei nachlässiger Pflege behalten wir uns das Nachstechen vor. Bei Nichterscheinen am Tag des Termins erlischt der Anspruch auf das kostenlose Nachstechen und wird danach mit 70€ in Rechnung gestellt, dies zahlt der Kunde ebenfalls wenn die 3 Monate überschritten sind.

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Zahlung:

Nachdem die Leistung erbracht wurde, ist die Zahlung sofort, abzüglich der geleisteten Kaution, entweder in Bar, oder per EC-Lastschrift,  sowie in voller Höhe zu entrichten.  Werden mehrere Sitzungen benötigt, wird nach jeder Sitzung abgerechnet.  Geschenkgutscheine können in jeder Höhe erworben werden. Der Wert der Gutscheine kann nicht ausbezahlt werden, sondern gilt ausschließlich zur Verrechnung eines Auftrages. Der Gutschein ist unbegrenzt gültig.

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Hygiene

Es versteht sich von selbst, dass wir streng nach den hiesigen Hygienevorschriften arbeiten. Beim Tätowieren werden handelsübliche EU zugelassene Tattoofarben, sterile Nadeln und ein sterilisiertes Griffstück verwendet. Die Desinfektion erfolgt mit gelisteten und erlaubten Desinfektionsmitteln und Sterilisationsgeräte.

Ferner wird der Kunde ausführlich über Pflegehinweise und Nachbehandlung informiert. Wir übernehmen kein Haftung für Missachtung.

Das Studio ist beim Gesundheitsamt Grevenbroich/Neuss gemeldet. 

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Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam oder nichtig sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

Einverständniserklärung Tattoo 

Der Unterzeichner bestätigt mit seiner Unterschrift ausdrücklich, dass er aus freiem Willen tätowiert werden möchte! Der Unterzeichner nimmt zur Kenntnis, dass es eine Tätowierung einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellt und somit eine Körperverletzung ist. Durch die Unterschrift des Unterzeichners erklärt sich der Unterzeichner damit einverstanden und bestätigt somit, dass der Tätowierer den Unterzeichner in vollem Umfang Beraten und auf die Risiken sowie der Nachversorgung und Pflege hingewiesen hat. Der Unterzeichner nimmt ferner zur Kenntnis, dass körperliche Reaktionen (Entzündungen, Allergien..) auf die Tätowierung bzw. der verwendeten Materialien nicht abschätzbar sind. Dem Unterzeichner werden Hinweise für die Nachbehandlung von frischen Tätowierungen übergeben. Für die Folgen bei Nichtbeachtung haftet der Unterzeichner selbst. Weiter wird keine Haftung für das Nichterreichen des vom Unterzeichner angestrebten Ergebnisses übernommen, da dies in hohem Maße von vielen Faktoren abhängig ist, die vom Tätowierer trotz fachlicher Qualifikation und geeignetem Material nicht beherrscht werden kann. Für den Erfolg wird daher nicht eingestanden. Ebenfalls erklärt der Unterzeichner, dass er/sie nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht. Der Unterzeichner erklärt, dass er/sie volljährig und voll geschäftsfähig ist. Minderjährige werden bei Dorfkind Tattoo nicht tätowiert, auch nicht mit Einverständnis der Eltern.  

 

Erfüllungsort für beide Teile ist der Standort des Betriebes in Neuss.

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Stand der AGB: 29.08.2023

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